Vergaberichtlinien der GGBH
Grundsätzliches zur Gesuchspraxis der GGBH:
- Die Gesuche müssen per Mail eingereicht werden.
- Nur Gesuche aus dem Bezirk Hinwil werden berücksichtigt.
- Nur im Bezirk wirksame Projekte und Institutionen werden unterstützt.
- Alternative Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung (staatliche Stellen) müssen nachweislich ausgeschöpft sein.
Für Gesuche von Privatpersonen gilt:
- Der Nachweis einer Notsituation muss vom Gesuchsstellenden erbracht werden.
- Das Stopfen von strukturellen Haushaltslöchern und Schuldensanierungen durch die GGBH sind ausgeschlossen.
- Es werden keine Depotzahlungen für Wohnungen oder Institutionen ausgerichtet.
- Es werden keine Kostenbeiträge für Zahnbehandlungen übernommen.
Der Vorstand der GGBH entscheidet über Gesuche
- unabhängig und demokratisch,
- auf der Grundlage der eigenen Vergabelimiten,
- gemäss den Zweckbestimmungen von Fonds und Stiftung und
- gemäss Statuten und Leitbild.
Gegen die durch Abstimmung gefällten Entscheide des Vorstands bestehen keine Rekursmöglichkeiten.
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