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Gesuche

Vergaberichtlinien der GGBH

Grundsätzliches zur Gesuchspraxis der GGBH:

  • Die Gesuche müssen per Mail eingereicht werden.
  • Nur Gesuche aus dem Bezirk Hinwil werden berücksichtigt.
  • Nur im Bezirk wirksame Projekte und Institutionen werden unterstützt.
  • Alternative Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung (staatliche Stellen) müssen nachweislich ausgeschöpft sein.

Für Gesuche von Privatpersonen gilt:

  • Der Nachweis einer Notsituation muss vom Gesuchsstellenden erbracht werden.
  • Das Stopfen von strukturellen Haushaltslöchern und Schuldensanierungen durch die GGBH sind ausgeschlossen.
  • Es werden keine Depotzahlungen für Wohnungen oder Institutionen ausgerichtet.
  • Es werden keine Kostenbeiträge für Zahnbehandlungen übernommen.

Der Vorstand der GGBH entscheidet über Gesuche

  • unabhängig und demokratisch,
  • auf der Grundlage der eigenen Vergabelimiten,
  • gemäss den Zweckbestimmungen von Fonds und Stiftung und
  • gemäss Statuten und Leitbild.

Gegen die durch Abstimmung gefällten Entscheide des Vorstands bestehen keine Rekursmöglichkeiten.

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